Alexandra Hinkel - Immobilienmaklerin aus Schwabach

Immobilie geerbt – was nun?

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation. Wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört, stellt das Erbe viele Erben vor große Herausforderungen. Wie gehe ich vor? Was ist die Immobilie wirklich wert? Und welche Fristen muss ich beachten? Ohne die richtigen Informationen kann dieser Prozess schnell überwältigend werden. Ich möchte Ihnen mit diesem Artikel einen klaren Leitfaden an die Hand geben, damit Sie die Kontrolle behalten und die richtigen Entscheidungen treffen können.

Wie Sie mit einer geerbten Immobilie umgehen

Der erste und wichtigste Schritt nach der offiziellen Eröffnung des Erbes ist die realistische Wertermittlung. Sie bildet nicht nur die Grundlage für eine mögliche Verkaufsentscheidung, sondern ist auch entscheidend für die Berechnung der Erbschaftssteuer. Ein häufiger Fehler ist, den Wert nur grob zu schätzen. Das kann entweder dazu führen, dass Sie die Immobilie unter Wert verkaufen oder dass Sie am Ende zu viel Steuern zahlen, weil der Wert zu hoch angesetzt wurde. Mit einer professionellen Bewertung erhalten Sie Klarheit und eine belastbare Zahl, die Ihnen in allen weiteren Schritten Sicherheit gibt.

 

Ein weiterer Punkt ist die Prüfung des Zustands der Immobilie. Hat der Verstorbene die letzten Jahre wenig investiert, kann es vor einem Verkauf sinnvoll sein, kleinere Mängel zu beheben, um den Wert zu steigern. Große Sanierungen lohnen sich hingegen nur selten. Ich helfe Ihnen, diese Abwägung zu treffen und die nächsten Schritte klug zu planen.

Alexandra Hinkel
Ihre Immobilienmaklerin

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Häufig
gestellte
Fragen

Welche Unterlagen benötige ich, um eine geerbte Immobilie zu verkaufen?

Sie benötigen neben dem Erbschein oder Testament in der Regel auch den Grundbuchauszug, Grundrisse, einen Energieausweis, Baupläne und Nachweise über Sanierungen. Ich empfehle Ihnen, frühzeitig alle Dokumente zusammenzustellen. Ich unterstütze Sie gerne dabei.
Das Finanzamt bewertet die Immobilie, in der Regel anhand des Verkehrswerts. Der Wert des Erbes, der die Freibeträge überschreitet, wird besteuert. Die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad. Ein großer Vorteil: Wenn Sie als Erbe das Haus selbst beziehen und mindestens zehn Jahre lang darin wohnen, fällt keine Erbschaftssteuer an.
Ein privater Verkauf kann Zeit, Nerven und ein hohes Maß an Marktkenntnis erfordern. Ein Makler übernimmt den gesamten Prozess für Sie, von der professionellen Vermarktung über die Besichtigungen bis zur Vertragsabwicklung beim Notar. Insbesondere in einer emotional belastenden Situation kann dies eine große Entlastung sein. Ein Profi sichert zudem ab, dass Sie den bestmöglichen Preis erzielen.
Ja, eine Vermietung ist grundsätzlich eine Option. Bevor Sie sich jedoch entscheiden, sollten Sie prüfen, ob der Aufwand (Mietersuche, Verwaltung) und die Rentabilität für Sie stimmen. Gerne erstelle ich für Sie eine Gegenüberstellung der Chancen und Risiken von Vermietung und Verkauf, um die für Sie profitabelste Entscheidung zu finden.
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Ich bin seit 2017 selbständige Immobilienmaklerin nach §34c GewO und seit 2021 Finanzierungsvermittlerin nach §34i GewO.